Impressum Kellerbergverein Höchstadt Fränkische Brauereien Links Literaturverzeichnis Datenschutzerklärung

Hobbybrauer

Hobbybrauer (oder Heimbrauer) werden im Allgemeinen alle genannt, die Bier für den Eigenbedarf brauen. Hierzu ist keine Brauerausbildung erforderlich. In Deutschland ist das Brauen von bis zu 200 Litern pro Jahr zum Eigenverbrauch steuerfrei, muss allerdings beim zuständigen Zollamt angezeigt werden. Wird heimgebrautes Bier in den Verkehr gebracht, ist jedoch die Lebensmittel-gesetzgebung zu beachten.