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Lohnbrauverfahren

Der Begriff Lohnbrauverfahren bezeichnet den Vorgang des »Fremdbrauens«. Wenn eine (größere) Brauerei neben dem eigenen Bier auch Bier im Auftrag einer anderen (kleinen) Brauerei herstellt, welche die eigene Brautätigkeit eingestellt oder nicht die Möglichkeit hat, eine bestimmte Biersorte (z.B. Weizenbier) zu produzieren, spricht man in Brauerkreisen von Lohnbrau. Das fertige Bier wird an die auftraggebende (ehemalige) Brauerei geliefert und dann unter deren Markennamen ausgeschenkt oder in den Handel gebracht.
Den Brauvorgang auszulagern (neudeutsch »outsourcen«) ist für die auftraggebende Brauerei ökonomisch dann sinnvoll, wenn dadurch hohe Investitionen in neue Brautechnologien gespart werden können, welche für eine Erweiterung oder Modernisierung des Braubetriebs notwendig wären. Die auftragnehmende Brauerei erreicht duch das »Lohnbrauen« eine höhere Auslastung und damit eine (in der Regel) verbundene Kostensenkung des eigenen Braubetriebes.
Obwohl das »lohngebraute« Bier in der Regel nach den Rezepturen und Verfahren der auftraggebenden Brauerei gebraut wird, kann in den seltensten Fällen, rohstoff- und produktionsbedingt (z.B. Brauwasser, Filtrierung), die Qualität und der Geschmack des ursprünglichen »Originalbieres« garantiert werden. Der Qualitäts- und/oder Geschmacksunterschied kann sich dabei durchaus verschlechtern - aber auch verbessern. Es soll ehemalige Kleinbrauereien geben, die nach der Auslagerung der Produktion ein besseres Bier ausschenken, als während der Zeit der eigenen Brautätigkeit.
Manche kleinere Brauereien verlagern nur die Fass- und/oder Flaschenabfüllung des Bieres mangels eigener Abfüllanlage oder zu geringer Kapazität an Brauereien mit einer höheren Abfüllkapazität. Hier spricht man aber nicht von einem »Lohnbrauverfahren«, da der Brauvorgang des abzufüllenden Bieres im eigenen Betrieb stattgefunden hat