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Biersteuer

Die Biersteuer ist eine der ältesten Verbrauchsteuern und wurde schon im Mittelalter in vielen deutschen Städten als Malzaufschlag, Bierziese, Bierungeld oder Bierpfennig erhoben. Auch wenn sie nur wenige Cent pro Flasche beträgt, bringt sie den Bundesländern an die 800 Millionen Euro jährlich ein.

Die Biersteuer wird zwar von einer Bundesbehörde – dem Zoll – erhoben, steht aber den Ländern zu und wird nach einem komplizierten Berechnungsverfahren verteilt. Alkoholfreies Bier ist steuerfrei. Wer sein Bier als Hobbybrauer selbst herstellt, braucht dafür keine Steuern zu zahlen, sofern nicht mehr als 200 Liter im Jahr zusammenkommen.

Wer mehr darüber erfahren möchte, kann hier beim Bundesministerium der Finanzen nachlesen: www.zoll.de/biersteuer

Biersteuer in der EU
Die Steuerlast für Biertrinker wirkt sich in den Ländern der Europäischen Union unterschiedlich schwer aus. So zahlt man in Großbritannien neunmal soviel wie in Deutschland und siebenmal soviel wie in Frankreich. Dies belegen neue Zahlen zur Besteuerung von Bier in den EU-Ländern der British Beer & Pub Association.

Die meisten Abgaben müssen demnach in Finnland, Irland und Großbritannien gezahlt werden. In Finnland sind dies rund 72 Cent pro Pint Bier, in Irland etwa 60 Cent und in Großbritannien 53 Cent. Zum Vergleich: In Deutschland werden nur etwa 6 Cent pro Pint an Abgaben fällig. Die geringste Steuerlast auf Bier fällt in Rumänien an. Hier zahlt man etwas weniger als fünf Cent an den Staat.

Die Zahlen wurden zur zusammengestellt von "Axe the Beer Tax", einer Kampagne der British Beer & Pub Association, die sich dem Erhalt der britischen Pub-Kultur verschrieben hat. Sie fordert von der britischen Regierung eine Senkung der Biersteuer, um ein weiteres Pub-Sterben zu verhindern. Derzeit müssen pro Tag sechs Pubs ihre Türen für immer schließen. Als Grund wird unter anderem die hohe Biersteuer angegeben.

Biersteuer-Ranking

(Angaben in Cent pro Pint, Datenstand Apr. 2009, Quelle: Axe the Beer Tax)